Interview mit Dr. med. Manuel Albert am Mo., 02.02.2026
Von Nicole Hammer, Wissensgeist.TV
Als die Polizei frühmorgens vor der Tür von Dr. med. Manuel Albert stand, war ihm klar, dass es hier um mehr ging als um eine medizinische Streitfrage.
Es folgte eine Hausdurchsuchung. Dokumente wurden beschlagnahmt. Ermittlungen eingeleitet.
Der Beginn eines juristischen Weges, der ihn vom Behandlungszimmer in den Gerichtssaal führte.
Nicht, weil Patienten geschädigt worden wären.
Nicht, weil Behandlungsfehler nachgewiesen wurden.
Sondern weil Albert während der Corona-Zeit anders handelte als politisch vorgesehen.
Er behandelte Menschen, die Hilfe suchten.
Er stellte Fragen, wo andere schwiegen.
Und er folgte seinem ärztlichen Gewissen.
Heute steht er dafür vor Gericht.
Als ärztliche Verantwortung kriminalisiert wurde
Während der Pandemie wandten sich zahlreiche Patientinnen und Patienten an Albert. Viele litten unter Angst, gesundheitlichen Beschwerden oder den Folgen der staatlichen Maßnahmen. Viele suchten nach Alternativen zu einem System, das nur noch einen offiziellen Weg kannte.
Dr. med. Manuel Albert behandelte sie – unter anderem mit dem Medikament Ivermectin.
Dabei spielt ein medizinisch wichtiger Begriff eine zentrale Rolle: der sogenannte Off-Label-Use.
Off-Label bedeutet, dass ein Medikament außerhalb seiner offiziell zugelassenen Anwendung eingesetzt wird – also für eine andere Krankheit oder in einer anderen Dosierung, als es die Zulassungsbehörde ursprünglich vorgesehen hat. Dieser Einsatz ist in der Medizin keineswegs ungewöhnlich. Gerade bei neuen Krankheitsbildern oder in Ausnahmesituationen greifen Ärzte weltweit auf Off-Label-Therapien zurück, wenn sie diese nach bestem Wissen und Gewissen für sinnvoll halten und die Patienten darüber aufklären.
International wurde Ivermectin in verschiedenen Ländern eingesetzt, unter anderem in Teilen Asiens und Südamerikas. In der Schweiz hingegen ließ die Zulassungsbehörde Swissmedic das Medikament für diese Indikation nicht zu.
Zusätzlich stellte Albert Maskenatteste aus – insbesondere für Menschen, die gesundheitlich nicht in der Lage waren, dauerhaft Masken zu tragen.
Was für ihn medizinische Pflicht war, wurde für die Behörden zur Straftat.
Staatsanwaltschaft und Swissmedic erhoben Anklage.
Der Vorwurf rund um die Maskenatteste wurde später eingestellt. In diesem Punkt wurde Albert nicht verurteilt.
Doch der Prozess ging weiter.
Das Urteil des Bezirksgerichts
Am 21. Februar 2025 verurteilte das Bezirksgericht Höfe Albert wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Heilmittelgesetz im Zusammenhang mit Ivermectin sowie wegen der Behinderung einer Amtshandlung im Rahmen der Hausdurchsuchung.
Die Strafe fiel erheblich aus.
Albert akzeptierte das Urteil nicht.
Er legte Einsprache ein und zog den Fall weiter.
„Man wollte ein Exempel statuieren“
Für Albert ist der Prozess kein neutraler Rechtsstreit.
„Man wollte an mir ein Exempel statuieren, damit andere Ärzte Angst bekommen und sich nicht mehr gegen dieses System wehren“, sagt er.
Im schriftlichen Urteil wird ihm seine fehlende Einsicht ausdrücklich vorgehalten. Weil er überzeugt sei, richtig gehandelt zu haben, sei eine Buße als „Denkzettel“ angebracht.
Nicht ein nachgewiesener Schaden stand im Mittelpunkt.
Sondern seine Haltung.
Ethik gegen politische Steuerung
Albert beruft sich auf die Grundpfeiler medizinischer Ethik: den hippokratischen Eid, das Genfer Gelöbnis und den Nürnberger Kodex.
„Als Arzt darf ich nicht einfach übernehmen, was Behörden vorgeben. Ich muss prüfen, Verantwortung übernehmen und nach bestem Wissen handeln“, erklärt er.
Dass Swissmedic Ivermectin für diese Anwendung nicht zuließ, betrachtet er kritisch.
„Ein günstiges Medikament passte nicht ins System. Mit einer wirksamen Therapie hätte man die Impfkampagnen nicht gebraucht.“
Ein Verfahren ohne echte inhaltliche Prüfung?
Seine Verteidigung brachte medizinische Studien, internationale Erfahrungen und Fachliteratur ein.
Doch laut Albert habe sich das Gericht damit nicht ernsthaft befasst.
„Unsere Unterlagen wurden nicht gelesen. Man hat einfach den staatlichen Stellen geglaubt.“
Taskforce, BAG und Swissmedic bildeten aus seiner Sicht ein geschlossenes System.
Auch die Hausdurchsuchung, die später Grundlage für den Vorwurf der Amtshandlungsbehinderung wurde, erscheint rückblickend fragwürdig – insbesondere vor dem Hintergrund, dass zentrale Anklagepunkte eingestellt wurden.
Der hohe Preis des Widerstands
Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 30.000 bis 50.000 Franken sind bereits angefallen.
Ein Weiterzug bis vor das Bundesgericht könnte über 100.000 Franken kosten.
Hinzu kommt eine Geldstrafe von rund 19.000 Franken.
Albert startete ein Crowdfunding, um diese Last zu tragen.
„Es geht mir nicht nur ums Geld. Es geht darum, dass diese Ungerechtigkeit sichtbar bleibt.“
Warum Aufgeben keine Option ist
Albert hätte bezahlen können.
Doch das kam für ihn nicht infrage.
„Dann hätte ich mich selbst verraten – und all jene Menschen, die mir vertraut haben.“
Für ihn geht es um mehr als um einen persönlichen Freispruch.
Es geht um Therapiefreiheit, ärztliche Verantwortung und den Umgang mit Dissens.
Der nächste Schritt vor Gericht
Nun liegt der Fall beim Kantonsgericht Schwyz.
Die Rekursverhandlung ist für den 24. Februar 2026 angesetzt.
Eine genaue Uhrzeit steht noch nicht fest.
Albert befürchtet, dass Öffentlichkeit möglichst gering gehalten werden soll.
Ein Fall mit Signalwirkung
Der Fall Dr. med. Manuel Albert steht exemplarisch für den Umgang mit kritischen Ärzten während der Corona-Zeit.
Er zeigt, wie schnell medizinische Verantwortung kriminalisiert werden kann, wenn sie politisch unerwünscht wird.
Und er wirft eine zentrale Frage auf:
Wie frei ist Medizin wirklich in Zeiten staatlicher Ausnahmezustände?













