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Kantonsgericht Schwyz verurteilt Arzt – weil er Patienten retten wollte

Ein Skandal: Dr. med. Manuel Albert im Visier von Behörden und Justiz

Von Nicole Hammer, Wissensgeist.TV

Dr. med. Manuel Albert, ein engagierter Anästhesist aus dem Kanton Schwyz, steht heute als Verurteilter da – nicht wegen Fahrlässigkeit oder Schaden, sondern weil er in einer existenziellen Krise seinem ärztlichen Gewissen folgte.

Während der Corona-Pandemie versuchte er, schwere Verläufe und Todesfälle bei seinen Patienten zu verhindern. Sein Mittel: Ivermectin – ein weltweit bewährtes, günstiges und seit Jahrzehnten sicheres Medikament.

Für ihn war es eine selbstverständliche ärztliche Pflicht. Für Swissmedic, die Staatsanwaltschaft und letztlich das Kantonsgericht Schwyz hingegen ein Verbrechen.

Am 24. Februar 2026 bestätigte das Kantonsgericht Schwyz das erstinstanzliche Urteil weitgehend – und verschärfte es sogar. Albert wurde wegen mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz sowie wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt.

Die Strafe: 90 Tagessätze à 330 CHF (29’700 CHF) auf Bewährung, zusätzlich hohe Verfahrenskosten.

Die beschlagnahmten Medikamente sollen vernichtet werden – Pillen, die Leben hätten retten können, werden symbolisch entsorgt.

„Ich habe nur versucht, meine Patienten zu schützen“, sagt Albert.

Für ihn ist der Prozess kein juristischer Normalfall, sondern ein Angriff auf die Kernaufgabe der Medizin: heilen statt schweigen.

Ivermectin – Nobelpreisgekrönt, WHO-anerkannt, lebensrettend?

Ivermectin ist kein experimentelles Medikament. Es wird seit Jahrzehnten millionenfach eingesetzt, vor allem gegen parasitäre Erkrankungen wie Onchozerkose und Strongyloidiasis.

Für seine Entdeckung erhielt Satoshi Ōmura im Jahr 2015 den Nobelpreis für Medizin.

Das Medikament steht zudem auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Sicherheitsdaten gelten als umfangreich: Milliarden verabreichter Dosen weltweit bei einer sehr niedrigen Nebenwirkungsrate.

Genau deshalb sah Albert hier eine mögliche Chance – in einer Phase, in der nur wenige therapeutische Optionen verfügbar waren.

Doch Swissmedic und die Justiz reduzierten das Medikament weitgehend auf einen einzigen Punkt: keine Zulassung für Covid-19. Beobachtungsstudien, Meta-Analysen und internationale Behandlungsansätze wurden aus Sicht der Verteidigung kaum ernsthaft geprüft.


Generikum vs. Milliarden-Profite – die wirtschaftliche Dimension

Ivermectin ist ein Generikum. Das Patent ist längst abgelaufen, die Produktionskosten sind niedrig – eine Tablette kostet nur wenige Rappen.

Gerade das machte das Medikament für Albert attraktiv: eine Therapieoption, die für alle Patienten bezahlbar ist.

Kritiker sehen jedoch einen strukturellen Interessenkonflikt. Swissmedic finanziert sich zu einem erheblichen Teil über Gebühren der Pharmaindustrie: Zulassungsgebühren, Inspektionsgebühren sowie Aufsichtsabgaben von rund 0,65 % auf den Fabrikabgabepreis.

Je teurer ein Medikament und je mehr davon verkauft wird, desto höher fallen diese Einnahmen aus.

Ein sehr günstiges Generikum, das möglicherweise teure Therapien ersetzen könnte, passt in dieses System nur bedingt. Kritiker sprechen deshalb von einem potenziellen Interessenkonflikt zwischen Patientenschutz und institutionellen Einnahmequellen.


Off-Label-Use: Alberts Recht – und Pflicht?

In der Schweiz ist Ivermectin grundsätzlich zugelassen – allerdings nicht für Covid-19.

Albert importierte deshalb preisgünstige Präparate aus Indien, um seinen Patienten eine erschwingliche Option anzubieten.

Seine Argumentation:

„Off-Label-Use bedeutet, dass der Arzt die volle Verantwortung übernimmt. Er prüft Evidenz, Nutzen und Risiken – und entscheidet dann im Interesse des Patienten.“

Diese Praxis ist in vielen Bereichen der Medizin etabliert, etwa in der Onkologie, Pädiatrie oder Intensivmedizin.

Swissmedic selbst hatte während der Pandemie erklärt, dass Off-Label-Use möglich sein könne, wenn keine zugelassenen Alternativen verfügbar sind.

Im Fall Albert sah das Gericht jedoch eine klare Grenze überschritten. Es folgte weitgehend der Argumentation von Swissmedic und der Staatsanwaltschaft: unzureichende Evidenz nach regulatorischem Maßstab.

Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass eine medizinische Notlage vorgelegen habe und der Off-Label-Einsatz daher zulässig gewesen sei.

Diese Argumentation fand vor Gericht jedoch kaum Gehör.


Die Hausdurchsuchung – ein Trauma

Am 17. Februar 2022 eskalierte der Konflikt.

Frühmorgens ertönte über die Sprechanlage das Wort: „Hausdurchsuchung“.

Der Türspion war abgeklebt, mehrere Zivilpersonen standen vor der Tür. Laut Darstellung Alberts war zunächst kein Durchsuchungsbefehl sichtbar.

Er wollte seinen Anwalt kontaktieren.

Stattdessen kam ein Schlüsseldienst zum Einsatz. Die Tür wurde aufgebrochen.

Albert wurde zu Boden gebracht, auf den Bauch gedreht und in Handschellen gelegt.

Die Verteidigung bezeichnete das Vorgehen später als brutal und unverhältnismäßig. Unterstützer sehen darin den Versuch, einen kritischen Arzt einzuschüchtern.


Swissmedic und Staatsanwaltschaft: Willkür statt Verhältnismäßigkeit?

Albert wirft den Behörden Willkür und fachliche Ignoranz vor.

Sein Vorwurf: Swissmedic habe sich strikt an internationale Empfehlungen gehalten, alternative Ansätze jedoch nie ernsthaft geprüft. Gleichzeitig seien günstige therapeutische Optionen systematisch blockiert worden.

Die Staatsanwaltschaft habe den Fall konsequent verfolgt, statt die außergewöhnliche medizinische Situation der Pandemie zu berücksichtigen.

Das Gericht wiederum habe – so die Kritik der Verteidigung – die zentrale Frage kaum behandelt:

Darf ein Arzt in einer medizinischen Krise seinem Gewissen folgen, oder muss er strikt der offiziellen Linie folgen?


Grundprinzipien der Medizin verraten?

Albert beruft sich auf grundlegende medizinische Ethik: den Hippokratischen Eid, das Genfer Gelöbnis und den Nürnberger Kodex.

Für ihn steht fest: Das Wohl des Patienten muss oberste Priorität haben.

Er sieht in der Pandemiepolitik hingegen eine Entwicklung, in der wirtschaftliche Interessen und politische Narrative über medizinische Entscheidungsfreiheit gestellt worden seien.

„Das Impfgeschäft war reine Profitmaximierung“, sagt er.

Ärzte, die andere Wege gehen wollten, seien kriminalisiert worden.


Crowdfunding und der Weg weiter

Der Prozess belastet Albert finanziell stark.

Unterstützer sammelten über Crowdfunding rund 18’000 Franken – ein Zeichen für Solidarität aus Teilen der Bevölkerung.

Albert kündigt an, den juristischen Weg weiterzugehen.

Der nächste mögliche Schritt: eine Beschwerde vor dem Bundesgericht.


Eine offene Wunde für die Schweizer Medizin

Der Fall reicht weit über einen einzelnen Arzt hinaus.

Er wirft grundsätzliche Fragen auf:

  • Wie real ist die Therapiefreiheit in der Schweiz?

  • Gilt sie auch dann, wenn ein Arzt von der offiziellen Linie abweicht?

  • Schützt der Staat primär Patienten – oder regulatorische und wirtschaftliche Strukturen?

Dr. Manuel Albert sagt, er habe gehandelt, weil er heilen wollte.

Die Justiz hat ihn dafür verurteilt.

Für viele Beobachter ist das kein gewöhnlicher Strafprozess – sondern ein Präzedenzfall für die Zukunft der ärztlichen Freiheit.

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