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Strafanzeige gegen Swissmedic: Rechtsanwalt Philipp Kruse erhebt schwere Vorwürfe gegen WHO-Verträge

Zürich, 20. April 2024 – WHO-Symposiums im Hotel Spirgarten in Zürich-Altstetten

Von Nicole Hammer, Wissensgeist.TV

Zürich, 20. April 2024 – Im Rahmen eines WHO-Symposiums im Hotel Spirgarten in Zürich-Altstetten, organisiert von Urs Hans und seiner Organisation Public Eye on Science, präsentierte der Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse seine Kritik an zwei geplanten internationalen Regelwerken der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Gemeint sind das geplante WHO-Pandemieabkommen, das die internationale Zusammenarbeit bei zukünftigen Pandemien regeln soll, sowie Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR), eines bestehenden globalen Regelwerks zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsrisiken.

Während der Veranstaltung führte Nicole Hammer ein ausführliches Interview mit Kruse, in dem er sowohl seine Einwände gegen die geplanten WHO-Abkommen als auch den aktuellen Stand seiner Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic erläuterte.

Kritik an geplanten WHO-Verträgen

Kruse erklärte, Ziel seines Vortrags sei gewesen, dem Publikum eine Perspektive zu vermitteln, aus welchen Gründen die beiden geplanten Verträge aus seiner Sicht abzulehnen seien.

Als zentrale Voraussetzung nannte er zunächst eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Pandemie.

„Wenn wir die Lektionen nicht richtig gelernt haben, sind wir dazu verdammt, sie zu wiederholen.“

Ohne eine solche Aufarbeitung dürfe es seiner Ansicht nach weder neue Pandemieverträge noch eine überarbeitete Fassung eines Epidemiengesetzes geben.

Darüber hinaus argumentierte Kruse, dass die geplanten WHO-Abkommen ein Regelwerk schaffen könnten, das grundlegende Prinzipien der Schweizer Bundesverfassung beeinträchtige.

Besonders nannte er dabei:

  • das Gewaltenteilungsprinzip, da nationale Regierungen seiner Einschätzung nach kaum Einfluss auf Entscheidungen der WHO hätten

  • das Legalitätsprinzip, da aus seiner Sicht unklar sei, nach welchen Kriterien ein globaler Gesundheitsnotstand ausgerufen werden könne

  • die Informations- und Meinungsfreiheit, die seiner Meinung nach bereits während der Corona-Pandemie faktisch eingeschränkt worden sei

In diesem Zusammenhang verwies Kruse auf internationale Diskussionen über sogenannte „Infodemics“, also den Umgang mit Informationsflüssen während Gesundheitskrisen.


Strafanzeige gegen Swissmedic

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die von Kruse eingereichte Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic.

Nach seinen Angaben entstand die Initiative Ende 2021, als der politische Druck für mögliche Impfpflicht-Regelungen in mehreren europäischen Ländern – darunter Österreich und Deutschland – zunahm.

Die Strafanzeige wurde schließlich am 14. Juli 2022 eingereicht.

Sie erfolgte im Namen von:

  • sechs Personen, die gesundheitliche Schäden nach Covid-19-Impfungen geltend machen

  • sowie 37 weiteren Privatpersonen

Die Anzeige umfasst rund 300 Seiten und richtet sich gegen verantwortliche Personen bei Swissmedic sowie gegen impfende Ärzte.

Kruse wirft der Behörde vor, bei der Zulassung von mRNA-basierten Covid-19-Impfstoffen grundlegende heilmittelrechtliche Sorgfaltspflichten nicht ausreichend beachtet zu haben.

Dazu gehörten nach seiner Darstellung:

  • die Zulassung und Erweiterung der Substanzen trotz angeblich unzureichender Voraussetzungen

  • eine aus seiner Sicht ungenügende Produktüberwachung

  • eine nicht ausreichende Information der Öffentlichkeit über mögliche Risiken

Kruse betonte im Interview, Swissmedic habe seiner Ansicht nach in jedem Moment der Zulassung und Zulassungserweiterung über genügend Informationen verfügt, um zu erkennen, dass diese Substanzen „niemals zugelassen“ und „niemals erweitert“ werden dürften.

Er bezeichnete sie unter anderem als

  • Toxine

  • Giftsubstanzen

  • sowie als „übelstes Experiment“.

Es sei aus seiner Sicht ein „totaler Blindflug“, weil niemand genau wisse,

  • was im menschlichen Körper geschehe

  • wie lange Spike-Proteine gebildet würden

  • in welcher Quantität und Qualität diese produziert würden.

Zudem verwies er auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit Plasmid-DNA.


Pressekonferenz zur Strafanzeige

Bereits am 14. November 2022 hatte Kruse die Strafanzeige im Rahmen einer Pressekonferenz am Flughafen Zürich öffentlich vorgestellt.

An der Veranstaltung beteiligten sich mehrere Wissenschaftler, darunter:

  • Prof. Martin Haditsch (Österreich)

  • Prof. Andreas Sönnichsen (Österreich)

  • Prof. Konstantin Beck (Schweiz)

  • Dr. Michael Palmer (Kanada)

Neben der vollständigen Anzeige wurde auch eine rund 20-seitige Zusammenfassung („Executive Summary“) veröffentlicht, die öffentlich zugänglich ist.


Aktualisierte Version der Strafanzeige

Am 7. Februar 2024 reichte Kruse eine aktualisierte Version der Strafanzeige (Version 2.0) ein.

Diese enthält zusätzliche Dokumente und wissenschaftliche Auswertungen und wurde auf der Website corona-anzeige.ch publiziert.
Seit 28. März 2024 ist sie dort einsehbar.

Nach Angaben des Anwalts befindet sich das Verfahren derzeit in einer Vorprüfung durch die zuständigen Behörden.

Kruse kündigte an, ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft führen zu wollen, um neue Beweismittel zu erläutern.


Kritik an der Finanzierung von Swissmedic

Kruse äußerte zudem Kritik an der Finanzierung der Arzneimittelbehörde.

Nach seinen Angaben werde mehr als 80 Prozent des Budgets von Swissmedic durch Gebühren der Pharmaindustrie gedeckt. Dieses Finanzierungsmodell werfe aus seiner Sicht Fragen hinsichtlich der institutionellen Unabhängigkeit der Behörde auf.


Situation von Personen mit gemeldeten Impfschäden

Im Gespräch ging Kruse auch auf Personen ein, die gesundheitliche Schäden nach Covid-19-Impfungen geltend machen.

Die offiziellen Zahlen in der Schweiz seien relativ niedrig. Gleichzeitig vermute er eine deutlich höhere Dunkelziffer, da Betroffene häufig Schwierigkeiten hätten,

  • ihre gesundheitlichen Probleme offiziell anerkennen zu lassen

  • sowie juristische Verfahren zu finanzieren.

Nach seinen Angaben würden Rechtsschutzversicherungen entsprechende Verfahren häufig nicht übernehmen, weshalb er als Anwalt teilweise über längere Zeiträume in Vorleistung treten müsse.


Weitere Initiativen zur Pandemie-Aufarbeitung

Kruse verwies außerdem auf verschiedene politische und gesellschaftliche Initiativen, die eine Aufarbeitung der Pandemiepolitik anstreben. Dazu gehören unter anderem:

  • die Aufarbeitungsinitiative von Patrick Hofer

  • Initiativen von Mass-Voll und den Verfassungsfreunden

Auch sein Kollege Dr. Markus Zollinger beteilige sich an entsprechenden Veranstaltungen und Vorträgen.


Persönliche Motivation

Kruse erklärte, seine Arbeit verstehe er auch als eine Form der Selbstverteidigung – nicht nur für sich selbst, sondern für die Gesellschaft insgesamt.

Dabei verwies er auch auf seine beiden Kinder im Alter von 18 und 13 Jahren. Er wolle verhindern, dass zukünftige Generationen in vergleichbaren Krisensituationen erneut unter ähnlichen Umständen Entscheidungen treffen müssten.

Kritik am Zustand des Rechtsstaats

Zum Abschluss äußerte Kruse grundsätzliche Kritik am Umgang mit juristischen Verfahren im Zusammenhang mit der Pandemie.

Er sprach davon, dass der Rechtsstaat in Teilen „de facto deaktiviert“ sei und forderte eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Aufarbeitung der Pandemiepolitik.


(Stand: April 2024. Der Artikel basiert auf Aussagen von Philipp Kruse im Interview beim WHO-Symposium in Zürich-Altstetten.)

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